Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der MB Haustechnik GmbH – Sanitär-, Heizungs- und Brandschutztechnik
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der MB Haustechnik GmbH – Sanitär-, Heizungs- und Brandschutztechnik
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln sämtliche vertraglichen Beziehungen, Lieferungen und Dienstleistungen der MB Haustechnik GmbH, Juchstrasse 44, 8500 Frauenfeld (im Folgenden „Anbieter“), im Bereich Sanitär-, Heizungs- und Brandschutztechnik in der Schweiz. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Vertragspartners werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
1. Geltungsbereich
(1) Für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen des Anbieters gelten diese AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung.
(2) Individuell ausgehandelte Vereinbarungen haben ausschliesslich dann Vorrang, wenn sie schriftlich fixiert und von beiden Parteien unterzeichnet wurden.
2. Leistungsumfang
(1) Der Anbieter erbringt sämtliche Leistungen in den Bereichen Sanitärinstallation, Reparatur, Wartung, Heizungsinstallation sowie in der Planung, Beratung und Umsetzung brandschutztechnischer Anlagen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder einer sonstigen individuell zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung.
3. Offerten, Besichtigungen und Auftragserteilung
(1) Offerten beruhen auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung vorliegenden Informationen und bleiben – sofern nicht anders vereinbart – 30 Tage lang verbindlich.
(2) Erfordert die Kalkulation des Angebots eine Besichtigung vor Ort, so verpflichtet sich der Kunde, innerhalb von 30 Tagen ab Abschluss der Besichtigung eine verbindliche Rückmeldung zur Auftragserteilung zu geben.
(3) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, behält sich der Anbieter vor, den entstandenen Aufwand (einschliesslich Anfahrt, Besichtigungszeit und Nachbearbeitung) zu einem Mindestsatz von CHF 150.00 zu vergüten.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vereinbart. Unser Stundensatz beträgt 150 CHF.
(2) Die Vergütung ist ohne Abzüge binnen zehn (10) Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
(3) Im Falle des Zahlungsverzugs behält sich der Anbieter vor, Verzugszinsen, Mahngebühren sowie weitere zur Durchsetzung der Forderungen erforderliche Kosten in angemessenem Umfang in Rechnung zu stellen.
(4) Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
5. Material, Gewährleistung und Garantie
(1) Für alle vom Anbieter gelieferten und installierten Materialien gelten die massgeblichen Herstellergarantien sowie die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
(2) Materialien und Komponenten, die nicht durch den Anbieter geliefert bzw. beschafft werden, unterliegen keiner Garantie oder Gewährleistung seitens des Anbieters, auch nicht hinsichtlich ihrer Funktionsfähigkeit oder etwaiger Folgeschäden.
(3) Mängel sind durch den Kunden binnen fünf (5) Arbeitstagen nach Feststellung schriftlich anzuzeigen.
(4) Im Gewährleistungsfall entscheidet der Anbieter nach eigenem Ermessen über Nachbesserung oder Ersatzlieferung; weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
6. Ausführung, Termine und Haftungsbegrenzung
(1) Die vereinbarten Ausführungstermine werden nach besten Kräften eingehalten. Unvorhersehbare Verzögerungen, insbesondere infolge höherer Gewalt, behördlicher Auflagen, Lieferengpässen oder sonstiger Umstände, die außerhalb des Einflussbereiches des Anbieters liegen, begründen keinen Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
(2) Bei Terminverzug hat der Kunde dem Anbieter eine angemessene Nachfrist zu gewähren.
(3) Die Haftung des Anbieters für jegliche Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist, sofern gesetzlich zulässig, auf Fälle leichter Fahrlässigkeit beschränkt. Für Schäden, die infolge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entstehen, besteht uneingeschränkt die gesetzliche Haftung – dies gilt insbesondere in sicherheitsrelevanten Bereichen wie dem Brandschutz.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen des Kunden verbleiben sämtliche vom Anbieter gelieferten Materialien, Geräte und sonstige Waren im Eigentum des Anbieters.
8. Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten des Kunden werden vom Anbieter streng vertraulich behandelt und ausschliesslich zur Durchführung des jeweiligen Vertrages verarbeitet.
(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur in dem Umfang, der zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
9. Erweiterte Leistungsbereiche, Planungsdienstleistungen und Risikoverteilung
(1) Neben den in Ziffer 2 genannten Leistungen erbringt der Anbieter auch Planungs- und Beratungsleistungen im Bereich Sanitär- und Heizungsanlagen.
(2) Die Planung erfolgt auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vorliegenden Informationen unter Berücksichtigung der aktuell geltenden technischen Normen sowie gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass sich tatsächliche bauliche oder technische Gegebenheiten von den planungsrelevanten Annahmen unterscheiden können. Insoweit übernimmt der Anbieter keine Haftung für Planungsfehler, deren Ursachen in unvollständigen, fehlerhaften oder unzureichend offengelegten Informationen des Kunden liegen oder in Abweichungen der tatsächlichen Ausführung resultieren – es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
(4) Insbesondere im Bereich Brandschutz, der aufgrund seiner besonderen sicherheitstechnischen Relevanz gesondert hervorgehoben wird, erfolgt ein Haftungsausschluss zugunsten leichter Fahrlässigkeit ausschließlich; die Haftung für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln bleibt in vollem Umfang bestehen.
(5) Sämtliche im Rahmen der Planungsdienstleistungen erstellten Entwürfe, Konzepte und Empfehlungen dienen als Grundlage, ohne eine verbindliche Garantie für deren wirtschaftliche oder technische Realisierbarkeit zu begründen.
10. Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Vertragsverhältnissen ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Schweiz hat.
(2) Es findet ausschliesslich materielles Schweizer Recht Anwendung; die Anwendung internationalen Kaufrechts sowie des Wiener Übereinkommens ist ausdrücklich ausgeschlossen.
(3) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige und wirtschaftlich möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.
Gültig ab: 15. April 2025
Gültig ab: 15. April 2025